§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der CLG by Claxton, Inhaberin Sümeyra Gürol (nachfolgend „Auftragnehmerin"), und ihren Mandantinnen und Mandanten (nachfolgend „Auftraggeber") über die in § 2 genannten Leistungen.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Auftragnehmerin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Soweit nichts anderes geregelt ist, gelten ergänzend die berufsrechtlichen Vorschriften — insbesondere das Steuerberatungsgesetz (StBerG) und die Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB), soweit anwendbar.
§ 2 Gegenstand und Umfang der Leistungen
(1) Die Auftragnehmerin erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Erstellung von Jahresabschlüssen und Einnahmenüberschussrechnungen
- Steuerliche Beratung im Rahmen der Erlaubnisnorm des § 6 StBerG
- Vorbereitung und Begleitung von Wirtschaftsprüfungen in Kooperation mit zugelassenen Berufsträgern
- Mandantenportal und digitale Belegerfassung über DATEV Unternehmen Online
(2) Über den im Auftrag schriftlich festgelegten Umfang hinaus erbrachte Tätigkeiten gelten als gesondert vereinbart und werden nach Aufwand vergütet.
(3) Tätigkeiten, die nach dem StBerG oder anderen berufsrechtlichen Vorschriften ausschließlich Steuerberaterinnen, Wirtschaftsprüferinnen, Rechtsanwältinnen oder anderen Berufsträgern vorbehalten sind, werden nicht von der Auftragnehmerin selbst erbracht, sondern in Kooperation mit unabhängigen, in Deutschland zugelassenen Berufsträgerinnen.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Auftragnehmerin alle Vorgänge und Umstände unaufgefordert mitzuteilen, die für die ordnungsgemäße Auftragserfüllung von Bedeutung sind. Dies gilt insbesondere für Änderungen der Anschrift, der Rechtsform, des Geschäftsbetriebs sowie für Mitteilungen der Finanzverwaltung.
(3) Der Auftraggeber prüft die von der Auftragnehmerin gelieferten Arbeitsergebnisse unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit und macht Beanstandungen ohne schuldhaftes Zögern geltend.
§ 4 Vergütung
(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung von Leistungen, die in den sachlichen Anwendungsbereich der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) fallen, nach den dortigen Sätzen, sofern die Leistung von einem entsprechenden Berufsträger erbracht wird. Tätigkeiten außerhalb dieses Anwendungsbereichs werden nach Zeitaufwand zu den im Mandatsvertrag festgelegten Stundensätzen oder zu Pauschalpreisen abgerechnet.
(2) Auslagen, insbesondere Porto-, Reise- und Kommunikationskosten, sind, soweit nicht ausdrücklich pauschaliert, gesondert zu erstatten. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich ausgewiesen.
(3) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen. Die Vergütung wird mit Rechnungsstellung sofort fällig.
§ 5 Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
(1) Die Auftragnehmerin verwahrt während der Dauer des Mandats die Handakten zum Mandat. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Handakten endet zehn Jahre nach Beendigung des Mandats, spätere Anforderungen werden nur im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erfüllt.
(2) Auf Verlangen des Auftraggebers — spätestens nach Beendigung des Auftrags — gibt die Auftragnehmerin alle Unterlagen heraus, die ihr aus Anlass ihrer Tätigkeit von oder für den Auftraggeber übergeben worden sind. Dies gilt nicht für die Korrespondenz und für die ggf. im Original bei der Auftragnehmerin verbleibenden Ablichtungen.
§ 6 Haftung
(1) Die Auftragnehmerin haftet nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung beschränkt: 250.000 Euro je Schadensfall.
(2) Eine darüber hinausgehende Haftung kann auf Wunsch des Auftraggebers gegen Zahlung einer angemessenen Mehrprämie individuell vereinbart werden.
(3) Die Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(4) Sind die Voraussetzungen einer Berufshaftpflichtversicherung nach § 67 StBerG für die konkrete Tätigkeit nicht einschlägig (z. B. bei reinen Buchhaltungstätigkeiten), gilt eine vertragliche Haftungsbegrenzung in derselben Höhe.
§ 7 Vertraulichkeit
(1) Die Auftragnehmerin und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, über alle ihnen im Rahmen des Mandats anvertrauten oder bekanntgewordenen Tatsachen Stillschweigen zu wahren. Die Verschwiegenheitspflicht gilt zeitlich unbegrenzt — auch über das Ende des Mandats hinaus.
(2) Eine Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht ergibt sich nur durch ausdrückliche Erklärung des Auftraggebers oder gesetzliche Anordnung.
§ 8 Datenschutz
Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (DSGVO, BDSG, TTDSG). Näheres regelt die Datenschutzerklärung. Mit Auftragsverarbeitern (insbesondere DATEV eG) bestehen Verträge nach Art. 28 DSGVO.
§ 9 Kündigung
(1) Das Mandat kann von beiden Vertragsparteien jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(2) Bei Kündigung des Mandats durch den Auftraggeber bleibt der Vergütungsanspruch der Auftragnehmerin für die bis zum Eingang der Kündigung erbrachten Leistungen bestehen.
§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Stuttgart. Die Auftragnehmerin ist jedoch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers Klage zu erheben.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags und dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: Januar 2026 — Fassung 1.0 — Sümeyra Gürol, CLG by Claxton, Stuttgart